• Neues zum Thema Parodontologie

Neues rund um das Thema Parodontologie

Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:


Das ändert sich zum 1. Oktober 2015. Ausweitung des Mindestlohns in der Pflege und Änderungen für Steuerzahler

Ab 1. Oktober 2015 können Steuerzahler beim Finanzamt den Antrag auf einen Freibetrag für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragen. Das teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Wirkung beginnt ab dem 1. Januar 2016. Freibeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben, mindern die zu zahlende Einkommenssteuer.

Ausweitung des Pflegemindestlohns Ab Oktober gibt es Änderungen für Beschäftigte in der Pflege. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, wird der Pflegemindestlohn deutlich ausgeweitet. Künftig soll er auch für die rund 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären Altenpflege gelten. Anfang 2015 ist der Mindestlohn in der Pflege im Westen auf 9,40 Euro pro Stunde gestiegen und im Osten auf 8,65 Euro pro Stunde. Bis 2017 soll er in zwei Schritten 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen.

Beitragsänderungen bei Rechtschutzversicherung Seit 2013 melden die Rechtschutzversicherungen in Deutschland steigende Schadenaufwendungen. Aus diesem Grund wird es ab 1. Oktober 2015 bei vielen Gesellschaften Beitragsanpassungen geben. Das teilt das Online-Portal versicherungsbote.de mit. Demzufolge liegen die Anpassungen in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent. In Ausnahmen seien auch Erhöhungen bis 15 Prozent zu erwarten.

Informationen zu den Beitragsänderungen einzelner Versicherungsunternehmen gibt es auf versicherungsbote.de.

Verschiebung des eCall Ursprünglich sollte zum 1. Oktober 2015 das Notrufsystem eCall Pflicht in allen Neufahrzeugen werden. Allerdings hat die Europäische Union Bedenken aufgrund der gesammelten Daten. So kann eCall jederzeit auf den Standort des Fahrers zugreifen und Informationen zu Fahrgeschwindigkeit und Bremsverhalten erhalten.

Die gespeicherten Daten können beispielsweise bei Versicherungen und Polizei verwendet werden, um eventuelle Fehler von Fahrern aufzudecken. Somit würde der Autofahrer vollständig gläsern. Inzwischen hat sich die EU darauf verständigt, dass eCall erst ausgelöst wird, wenn es zu einem Unfall kommt und etwa der Airbag auslöst wird. Während des normalen Autofahrens soll eCall im Stand-by-Modus bleiben und keine Daten sammeln und verschicken. Die Einführung des eCall-Systems wurde auf April 2018 verschoben. dzw

Quelle: dzw

06.10.2015



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