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Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Im Zusammenhang mit dem dreijährigen Jubiläum des sogenannten IGeL-Monitors hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) Ende vergangener Woche die meisten von Ärzten angebotenen „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) „nach wissenschaftlicher Bewertung des MDS“ als nutzlos oder gar schädlich bezeichnet.
Am häufigsten würden IGeL-Leistungen von Gynäkologen, Augenärzten und Zahnärzten angeboten, hieß es auf einer Pressekonferenz des MDS in Berlin. Dabei wurden vor allem private Zusatzleistungen und die Professionelle Zahnreinigung kritisiert. Dazu heißt es auf dem Portal seit 12. Oktober 2012: „Wir bewerten die IGeL ,professionelle Zahnreinigung‘ bei Erwachsenen ohne Parodontitis als ‚unklar‘.“ Inzwischen greifen laut MDS mehr als zwei Millionen Nutzer auf das Portal zu, um sich über die für Kassenpatienten privat zu zahlenden IGeL zu informieren, künftig soll dies auch via App direkt in der Arztpraxis möglich sein. Zudem sollen eigens gedrehte Filme und Merkblätter für den Besuch in der Praxis zur Verfügung stehen, um die Patienten gegen IGeL zu wappnen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, machte noch einmal deutlich, dass es keine IGeL-Leistungen in der Zahnmedizin gibt: „Die freiwilligen Zuschüsse von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zu einer PZR belegen ja, dass der kritische Ansatz des MDS in diesem Zusammenhang ebenso puristisch wie realitätsfern ist. In der Zahnmedizin gibt es keine IGeL-Leistungen, und private Zusatzleitungen können nicht ohne Weiteres mit solchen gleichgesetzt werden.“
Zum laut MDS und dessen IGeL-Monitor fraglichen Nutzen der PZR erklärte er: „Der Nutzen der PZR bei einem völlig mundgesunden Patienten ist in der Tat unklar. Solche Patienten gibt es allerdings in der Versorgungsrealität praktisch nicht. Bereits bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist eine PZR durchaus sinnvoll, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Mittel- und langfristig kann dadurch unter Umständen eine umfassende und kostenintensivere Parodontaltherapie vermieden werden. Zudem umfasst auch eine unterstützende Parodontaltherapie Elemente einer PZR. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der zahnmedizinischen Wissenschaft seit langer Zeit anerkannt. Eine sorgfältig durchgeführte PZR ist ein Beispiel für eine Zusatzleistung, die also mit gutem Gewissen empfohlen werden kann. Mit IGeLn hat das nichts zu tun.“
Dr. Klaus Bartling, Kammerpräsident in Westfalen-Lippe, stellte klar, die PZR sei in die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als eine medizinisch indizierte Leistung aufgenommen. Dies zeige, dass es sich bei der PZR absolut nicht um eine überflüssige Zusatzleistung handelt. Fakt sei, dass nach Datenmaterial der Bundeszahnärztekammer 70 Prozent der Bevölkerung an einer Parodontitis leiden. „Wir empfehlen die Prophylaxemaßnahme, um Erkrankungen in der Mundhöhle, wie Karies und Parodontitis, entgegenzuwirken“, so Bartling weiter.
Quelle: www. dzw.de