·
Telefon:
Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
In den vergangenen Wochen lief das Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL, wieder durch die Medien. Auslöser war eine Pressekonferenz des Medizinischen Dienstes beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) Ende Februar dieses Jahres, bei der die ganz überwiegende Zahl der IGeL-Leistungen als unnötig oder gar schädlich eingestuft wurde (die DZW berichtete). In diesem Zusammenhang wurde auch die Professionelle Zahnreinigung (PZR) angeführt, die auf dem IGeL-Monitor des MDS schon im Herbst 2013 als „unklar“ im Nutzen für gesunde Patienten eingestuft worden war.
Zuletzt sorgte ein Beitrag im Morgenmagazin (MoMa) von ARD und ZDF, in dem auch die PZR wieder genannt wurde, für Verunsicherung bei Patienten und Verärgerung bei Zahnärzten. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erklärt in einer öffentlichen Stellungnahme dazu: „Die PZR ist, weil sie Bestandteil medizinisch notwendiger Präventions- und Therapiemaßnahmen ist, nicht als sogenannte IGeL-Leistung einzustufen.“
„Der medizinische Nutzen einer PZR ist gut belegt“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Vor allem für Patienten mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Bakterienbeläge lösen Karies und Parodontitis aus. Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis.“
In Deutschland leiden etwa 50 bis 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung an parodontalen Erkrankungen, die auch in Wechselwirkung mit medizinischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes, stehen. „Daher ist Vorsicht bei Aussagen zur Notwendigkeit einer PZR geboten“, so Oesterreich.
Die BZÄK informiert zudem gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer wissenschaftlich abgesicherten Patienteninformation umfangreich zum Thema PZR, die auf der Internetseite unter www.bzaek.de, Menüpunkt „Für Patienten“, abgerufen werden kann.
Die BZÄK weist zudem darauf hin, dass die Zahnmedizin durch eine gesetzlich geregelte Zuzahlungsregelung einen besonderen Status habe. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, hatte bereits nach der ersten Veröffentlichung durch den MDS darauf hingewiesen, dass es in der Zahnmedizin keine IGeL-Leistungen gibt.
Quelle: www. dzw.de