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Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Ende Oktober 2012 tritt die neue Kosmetikverordnung in Kraft. Rolle und Funktion der Zahnarztpraxis werden damit gestärkt. Alle Produkte, die mehr als 0,1 Prozent bis 6 Prozent Wasserstoffperoxid (H2O2) enthalten oder daraus freisetzen, dürfen nur noch unter direkter zahnärztlicher Aufsicht angewendet werden. Lediglich Produkte, die weniger als 0,1 Prozent H2O2 enthalten, sind auch weiterhin frei verkäuflich.
Rechtsanwalt Uwe Hohmann, Köln, konkretisiert: „Mit dieser Regelung folgt der Gesetzgeber auch einer Beurteilung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Diese hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Produkte zur Zahnaufhellung, abhängig von der Wirkstoffkonzentration und ihrer Zweckbestimmung, als Kosmetikum oder Medizinprodukt deklariert werden. Produkte, die als Medizinprodukt deklariert sind, können deshalb auch in Wasserstoffperoxid-Konzentrationen von mehr als 6 Prozent in den Verkehr gebracht werden.“
„Das gilt auch für alle Philips-Zoom-Medizinprodukte mit Wasserstoffperoxid-Konzentrationen über 6 Prozent, da sie nicht Kosmetika sind“, unterstreicht Jochem Neijssen, Director Marketing und Vertrieb, Oral Healthcare, Philips GmbH UB Consumer Lifestyle, Hamburg. Die bewährten Philips-Zoom-In-Office- und At-Home-Produkte stehen als Medizinprodukte den Praxen weiterhin zur Verfügung, heißt es.
„Die Nachfrage in den Praxen wird jetzt stark steigen. Darauf sollten Praxen vorbereitet sein – dabei unterstützen wir sie gern“, so Neijssen. Das Unternehmen bietet zu diesem Themenkomplex auch Praxisschulungen an. Beim Termin vor Ort wird der gesamte Ablauf einer Behandlung mit Philips Zoom, dem nach Angaben des Unternehmens weltweit marktführenden System für lichtaktivierte In-Office-Zahnaufhellung, vorgestellt und die Wirkweise der Produkte aufgezeigt. Bundesweit können sich Praxen beim Unternehmen in Hamburg für eine kostenlose Zahnaufhellungsschulung telefonisch anmelden.
Quelle: www.dzw.de