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Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:
Patientenvertreter, Ärzte- und Zahnärzteschaft lehnen die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte sogenannte Öffnungsklausel als „Discountklausel“ ab. Der PKV-Verband verteidigt die Klausel, sie ermögliche neue Vertragspartnerschaften, „um die medizinische Versorgung durch Vereinbarungen über gesicherte Qualitätskriterien zu verbessern“. Diese Botschaften gab es am Donnerstag vergangener Woche für die Presse in Berlin.
Sowohl für die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als auch für das ärztliche Pendant, die GOÄ, geht es in Sachen längst überfällige Novellierung in die heiße Phase. Steht für die GOZ ein Referentenentwurf wohl schon in den nächsten Wochen Anfang 2011 ins Haus, haben die Gespräche über die GOÄ-Novellierung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor Kurzem begonnen. Die BÄK geht dabei ebenso wie die PKV mit einem eigenen Vorschlag ins Rennen (siehe auch DZW 49/10). „Knackpunkt“ ist dabei die Öffnungsklausel, die von der PKV gefordert wird, um damit Einzelverträge mit Ärzten und Arztgruppen außerhalb der Gebührenordnungen schließen zu können.
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Bundesärztekammer (BÄK) suchten und demonstrierten nun in Berlin den Schulterschluss mit den Patientenvertretern, der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. DGVP-Präsident Wolfram-Armin Candidus: „Die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte würden sukzessive dem Preisdiktat und den einseitigen Sparvorgaben der PKV zum Opfer fallen.“
Für die BÄK und die BZÄK hebelt die Öffnungsklausel die doppelte Schutzfunktion der Gebührenordnungen eindeutig aus. „‚Discountklausel‘ statt ‚Öffnungsklausel‘ wäre somit der treffendere Begriff für diese gesundheitspolitische Geisterfahrt der PKV, mit der sie viele Patientinnen und Patienten von einer flächendeckenden ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auf hohem Niveau ausschließen würde“, so BÄK-Vorstandsmitglied Dr. med. Theodor Windhorst.
„Die PKV verfolgt mit der Öffnungsklausel das klare Ziel, ein wirksames Instrument zur Patientenlenkung in die Hände zu bekommen“, verdeutlicht BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel im Interview mit der DZW die Hintergründe für die gemeinsame Aktion mit den Patientenvertretern (siehe Seite 6). Sollte es der PKV gelingen, die Öffnungsklausel in der Diskussion um die Gebührenordnungen festzumachen, „müssten sich Bundesregierung und Regierungskoalition warm anziehen“. „Wir haben die Patienten auf unserer Seit“, so Engel in Berlin.
Bei den Verhandlungen um die GOÄ sieht Dr. med. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BÄK, die Ärzteschaft mit dem eigenen Entwurf gut aufgestellt. „Wir sind mit unserem durchdachten Konzept in einer guten Situation gegenüber dem BMG.“ Man könne deutlich machen, dass die Beschäftigung mit dem in vielen Punkten unausgegorenen PKV-Alternativmodell für die GOÄ „vertane Zeit“ sei, so Klakow-Franck.
Eine gute Stunde nach dem Ärzte-Patienten-Bündnis und nur zehn Gehminuten entfernt ging dann der PKV-Verband mit seinen Vorstellungen an die Hauptstadtpresse. PKV-Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte bekundete, man unterstütze vonseiten der PKV die längst überfälligen Reformen der GOZ und GOÄ, die dem medizinischen Fortschritt hinterherhinkten. Er beklagte aber erneut die aus Sicht der Versicherungen überproportionalen Kostensteigerungen, die bei den Ärzten zu einem guten Teil durch „Fehlanreize zur medizinisch nutzlosen Mengenausweitung“ resultierten.
Die von der PKV geforderte Öffnungsklausel folge zum einen den Erwartungen der Versicherten: „Sie wollen von ihrer Versicherung konkrete Empfehlungen für optimale Qualität und leistungsgerechte Preise. Sie erwarten auch Angebote im Versorgungsmanagement. Um diese berechtigten Erwartungen zu erfüllen, kann sich die PKV nicht auf eine Rolle als reiner Kostenerstatter zurückziehen. Unser Ziel ist vielmehr, stärker Einfluss auf die Qualität und die sich daraus ergebenden Mengen und Preise von Heilbehandlungen zu nehmen“, so Schulte. Dazu brauche man den rechtlichen Rahmen, den die Öffnungsklausel schaffe.
Man wolle eine vertragliche Partnerschaft, es sollten Verträge ausgehandelt werden, mit denen am Ende beide Seiten gut leben könnten. „Schließlich muss jeder Vertrag immer zwei Unterschriften tragen, um wirksam zu werden. Außerdem muss im Einzelfall auch immer der Patient zustimmen“, versuchte Schulte Bedenken zu zerstreuen und den Ärzten und Zahnärzten die Verträge schmackhaft zu machen. „Ein guter Arzt als selbstbewusster Freiberufler sollte keine Angst vor dem freiheitlichen Instrument eines Vertrags und vor der Vereinbarung hoher Qualitätsstandards haben“, lockte Schulte.
Im PKV-GOÄ-Modell sind neben der Öffnungsklausel unter anderem eine Trennung von ärztlichen und technischen Leistungen vorgesehen, letztere ohne Steigerungsfaktoren, Leistungskomplexe sollen zusammengefasst werden. Um medizinische Innovationen noch schneller in die GOÄ zu integrieren, soll ein „unabhängiges Institut gegründet“ werden.
Quelle: www.dzw.de