• Neues zum Thema Parodontologie

Neues rund um das Thema Parodontologie

Die Entwicklung der Zahnmedizin - speziell der Bereich der Parodontologie - schreitet schnell voran. Unsere Redaktion sichtet die Vielzahl an Informationen und stellt hier für Sie Interessantes und Neues zum Thema zusammen:


Erblindeter kann mit Netzhautimplantat sehen

Wissenschaftler des Departments für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Tübingen konnten in einer Studie erstmals zeigen, dass ein unter die Netzhaut eingepflanzter, lichtempfindlicher Chip bei erblindeten Menschen Sehleistungen wieder herstellen kann, die bis hin zur Erkennung von Buchstaben und Wörtern reichen. Die Ergebnisse der Studie wurden am 3. November 2010 veröffentlicht (Zrenner E, Bartz-Schmidt KU, Benav H et al. Subretinal electronic chips allow blind patients to read letters and combine them to words. Proceedings of the Royal Society B. doi: 10.1098/rspb. 2010.1747).

Das subretinale elektronische Netzhautimplantat, das von der Retina Implant AG, Entwickler subretinaler Implantate für sehbehinderte und erblindete Patienten in Reutlingen, produziert wird, arbeitet mit 1.500 lichtempfindlichen Dioden, Verstärkern und Elektroden auf einem drei mal drei Millimeter großen Chip, der das Bild in ein Raster von elektrischen Impulsen umwandelt, die über Netzhautneurone an das Gehirn weitergeleitet werden.

Ziel ist es, bei Blinden, deren Netzhaut durch eine Retinitis Pigmentosa degeneriert ist, die verlorene Funktion durch ein Netzhautimplantat zu ersetzen. Die erbliche Retinitis Pigmentosa ist eine der häufigsten Ursachen für eine Erblindung in jungen Jahren. Nicht einsetzbar ist ein solcher Chip, wenn die Netzhaut in weit fortgeschrittenen Stadien der Degeneration stark vernarbt und nicht mehr durchblutet ist oder der Sehnerv massiv beschädigt ist.

Im Zuge der langjährigen, wissenschaftlich von Prof. Dr. Eberhart Zrenner vom Forschungsinstitut für Augenheilkunde der Universität Tübingen geleiteten Forschungsarbeiten waren zahlreiche Untersuchungen erforderlich, um die richtigen Materialien zu finden, die bioverträglich sind und gleichzeitig der empfindlichen Elektronik ausreichend Schutz bieten. Es mussten die minimalen und maximalen Reizströme bestimmt werden, die über die Netzhaut und die nachgeschalteten Nervenstrukturen zu einer Erregung in der Sehbahn führen, die die Information an das Gehirn weiterleitet. Augenchirurgen mussten eine neue Implantationstechnik entwickeln, die es erlaubt, den Chip weit nach hinten unter die Netzhaut zu schieben und gleichzeitig eine Kabelverbindung zu einem Ort hinter dem Ohr für Stromversorgung und Chipsteuerung zu schaffen. In einer Pilotstudie wurden elf Patienten operiert, die zwischen zwei und fünfzehn Jahren blind waren. Bereits dem ersten Patienten konnte mit einem separaten Elektrodenfeld an der Spitze des Implantats die Wahrnehmung heller Balken, zusammengesetzt aus einzelnen Bildpunkten, ermöglicht werden. Fünf der elf operierten Patienten konnten Lichtquellen oder große helle Objekte erkennen und lokalisieren. Bei den drei letzten in der Publikation vorgestellten Patienten wurde der Chip unter oder in der Nähe der Makula, der Stelle des vormals schärfsten Sehens, implantiert.

Der Patient, dessen Ergebnisse die Publikation detailliert beschreibt, konnte auch unbekannte Objekte wie eine Banane oder einen Apfel korrekt identifizieren. Darüber hinaus erkannte er einzelne Buchstaben und konnte daraus Wörter bilden sowie sieben verschiedene Graustufen unterscheiden und die Zeigerstellung einer großen Uhr ablesen. Die Publikation fasst die Ergebnisse von zwei männlichen und einer weiblichen blinden Patientin im Alter von 40, 44 und 38 Jahren zusammen, die alle ihre Lesefähigkeit mindestens fünf Jahre vor der Implantation verloren hatten.

Eine europaweite Hauptstudie mit weiteren 25 Patienten und einer überarbeiteten, komplett unter der Haut liegenden Version des Implantats hat inzwischen begonnen.

Die Möglichkeit, diese Studien online kostenlos einzusehen, findet man unter http://rspb.royalsocietypublishing.org/lookup/doi/10.1098/rspb.2010.1747.

17.12.2010



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